Seit dem die Ergebnisse der Europawahlen bekannt sind, wird darüber gestritten, wer der nächste Kommissionspräsident werden soll. Im Mittelpunkt dieser Debatte: die Spitzenkandidaten.
Ein zentrales Argument, dass bei diesem Streit insbesondere von Parlamentariern und Journalisten häufig bemüht wird, ist das klassische Deutungsmuster der Europapolitik, dass besagt, dass das Europaparlament durch die vergleichsweise schwache Stellung gegenüber den Regierungen oft gezwungen ist besonders breite politische Bündnisse einzugehen, um sich gegen die Mitgliedstaaten durchzusetzen.
Und in der Tat werden viele europapolitische Machtkämpfe eher zwischen den Institutionen geführt als innerhalb dieser. Es liegt also nah auch die jetzigen Auseinandersetzungen unter einer solchen Perspektive zu betrachten. Dies ist auch für die mediale Darstellung ein praktisches Deutungsmuster, da die eigentlich sehr vielschichtigen Auseinandersetzungen, so auf einfache Narrative verkürzt werden können. In diesem müssen sich die „guten” am Gemeinwohl orientierten Parlamentarier auch dieses Mal wieder gegen die „egoistischen” Staaten behaupten, deren Handeln durch nationale Eigeninteresse getrieben wird. Letzteres wird derzeit an den zwei Antagonisten, Angela Merkel und Emmanuel Macron, illustriert. Die Darstellung ihres Handelns ist dabei typischerweise von nationalen Perspektiven geprägt. Während es in der deutschen Presse oft einseitig so dargestellt wird, als würde Merkel sich für das „gute” Spitzenkandidatenprinzip stark machen und Macron dieses aus nationalen Machtkalkülen ablehnen, ist die Darstellung in nichtdeutschen Medien oft eher dadurch geprägt, dass die deutsche Regierung mal wieder versuchen würde einen deutschen Kandidaten durchzudrücken. Ein durchaus negativer Aspekt, den das Spitzenkandidatenprinzip mit sich bringt und der an anderer Stelle noch näher beleuchtet werden muss.
Leider sind all diese Narrative zu einfach. Sie sind für Journalisten gut, weil sie solche Erzählungen nicht umfassend begründen müssen, da sie eingängig erscheinen, und sie sind für das Selbstverständnis der Europaparlamentarier gut, weil diese Haltung, die in diesen Narrativen zum Ausdruck gebracht wird, natürlich eine noblere ist als jene, die den Staats- und Regierungschefs zugeschrieben wird.
Nur leider beschreibt dies die Tatsachen nur bedingt. Denn wenn jetzt kein Spitzenkandidat gewählt werden wird, dann liegt dies nicht primär an Merkel oder Macron. Es hilft auch nicht, wenn man Sanches ergänzt, oder Costa oder Tsipras. Auch der Hinweis, dass elf von achtundzwanzig Staaten nicht mitspielen, lenkt von etwas wichtigerem ab. Denn viel wichtiger ist zunächst die Meinungsbildung im Europaparlament selbst.
Denn es gibt derzeit keinen institutionellen Konflikt, sondern er könnte erst deshalb entstehen, weil das Parlament sich nicht einig ist. Vordergründig wird zwar von der Mehrheit der Parlamentarier, deren Äußerungen berichtet werden, kolportiert, dass diese geschlossen am Spitzenkandidatensystem festhalten wollen. Dabei wird der Eindruck erweckt, als hätten sie alle die gleichen Vorstellungen. Tatsächlich aber gibt es mindestens acht verschiedene Varianten von Spitzenkandidatenmodellen, die sich teilweise erheblich unterscheiden.
Spitzenkandidatenmodell |
Harte Variante |
Weiche Variante |
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Die EVP-Lesart |
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Die S&D-Lesart |
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Die ALDE/RE-Lesart |
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Die Greens/EFA-Variante |
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Dies ist der zentrale Grund, warum es im Parlament nur eine scheinbare Einigkeit gibt. 2014 hatte sich das Parlament gegen den Europäischen Rat behauptet. Dies hatte es deshalb, weil es im Parlament eine Mehrheit gab, die die gleichen Vorstellungen von einem Spitzenkandidatensystem hatte. Quasi noch am Wahlabend hat die S&D-Fraktion bekundet, dass sie Junckers Anspruch auf das Amt des Kommissionspräsidenten unterstützen würde. Sowohl EVP als auch S&D hatten gegenüber dem Rat erklärt, dass sie mit ihrer Mehrheit keinen anderen Kandidaten wählen würden. Damit setzte sich das Parlament gegen den Europäischen Rat durch. Übrigens auch gegen Angela Merkel, die damals Spitzenkandidaten noch sehr viel weniger abgewinnen konnte, als Macron es heute kann. Denn, was auch relativ selten erwähnt wird, dieser ist nicht per se gegen Spitzenkandidaten, sondern sieht die Notwendigkeit diese gemeinsam mit transnationalen Wahllisten einzuführen, damit durch eine gemeinsame Wahl ein gemeinsamer Demos entsteht. Der Perspektive, dass dieses Mal sich nur Merkel für ein vermeintlich wichtiges demokratisches Element einsetzt, während Macron nur nationale Interessen verfolgt, kann insofern auch eine andere Perspektive entgegengestellt werden. Vielmehr scheint es so, dass hier einfach verschiedene Vorstellungen, wie die EU weiter demokratisiert werden sollte, aufeinandertreffen. Macrons Kritik ist nicht ohne Substanz, denn tatsächlich sind die Europawahlen eigentlich 28 nationale Wahlen. Jeder Mitgliedsstaat hat sein eigenes Kontingent an Abgeordneten, deren Zahl nicht nach dem Prinzip „ein Bürger, eine Stimme” vergeben wird. Jeder Mitgliedsstaat hat eigene Europawahlgesetze mit teilweise sehr unterschiedlichen Bestimmungen und es gibt in jedem Mitgliedsstaat sehr unterschiedliche Öffentlichkeiten, die wie eingangs am Beispiel der Sicht auf Merkel und Macron gezeigt, sehr unterschiedlich funktionieren und sehr unterschiedliche Themen mit teilweise sehr unterschiedlichen Perspektiven bewegen. Man kann u.a. auch deswegen argumentieren, dass es einen europäischen Demos (noch) nicht gibt, sondern vielmehr 28 europäische Demoi. Transnationaliste Listen sind ein Mittel, das viele für geeignet halten, zur Herausbildung eines europäischen Demos beizutragen.
Statt aber über die Vor- und Nachteile bestimmter Spitzenkandidatenmodelle zu diskutieren und sich zu bemühen eine gemeinsame Vorstellung zu entwickeln, beherrschen in beiden Organen, sowohl im Europäischen Rat wie auch im Europäischen Parlament, Machtkalküle das politische Handeln. Unter idealen Bedingungen könnte man erwarten, dass weniger gegen den Rat polemisiert würde und statt purem machtpolitischen Handeln mehr darüber nachgedacht würde, wie ein sinnvolles und faires Spitzenkandidateninstrument aussehen könnte.
Das dies nun in Mitten der Machtkämpfe passieren wird ist allerdings unwahrscheinlich, weswegen es Sinn machen würde, 2024 einen neuen Anlauf zu unternehmen und bezüglich des jetzigen Wahlverfahrens festzustellen, dass es sehr unterschiedliche Vorstellungen gibt, die im Nachgang zur Wahl nicht einfach auszuräumen sind.
Es ist aus gutem Grund üblich Wahlverfahren vor einer Wahl zu klären, bevor man en detail weiß, wer wie von welchen Regeln profitieren wird. Aus zahlreichen Auseinandersetzungen um Wahlgesetze (auch in funktionierenden Demokratien!) wissen wir, dass schon Erwartungen über den eigenen Nutzen Verhandlungen um faire Wahlverfahren deutlich erschweren können. Der Neuzuschnitt von Wahlkreisen ist nicht nur in den Vereinigten Staaten regelmäßig ein Politikum. Hierzulande sind Diskussionen über Überhangmandate ein Dauerthema oder die Debatte über Prozenthürden zum Einzug das Parlament.
Auch vor diesen Europawahlen haben Erwartungshaltungen zu dem erbitterten Streit, den wir jetzt erleben, beigetragen. Denn es ist es vermutlich nicht nur dem Idealismus zu verdanken, dass die EVP für ein Spitzenkandidatenverfahren votiert, das zu einer „indirekten Direktwahl” des Kommissionspräsidenten führt, sondern es kann auch nüchtern festgestellt werden, dass diese Verfahrensvorstellung zumindest kurz- und vermutlich mittelfristig für die EVP Machtoptionen maximiert. Es ist also davon auszugehen, dass einige Akteure in der EVP diese Spitzenkandidaten-Interpretation aus reinen Machtgründen hochhalten. Umgekehrt gilt dieses aber auch für jene, die besonders stark für transnationalen Listen votieren. Denn wären diese eingeführt worden, hätte davon Macrons La République en Marche und damit die ALDE/RE wahrscheinlich stärker profitiert als die EVP. Dass jetzt einige Akteure bei Webers Plänen, der als Fraktionsvorsitzender maßgeblich an der Verhinderung der transnationalen Listen beteiligt war, nicht mitspielen wollen, weil sie den Eindruck gewonnen haben, dass er nur den Teil eines Instrumentsets durchgesetzen will, der ihm einseitig nützt, ist nicht verwunderlich.
Aufmerksamen Beobachtern war schon vor der Wahl klar, dass es dieses Mal – anders als bei den Wahlen zuvor – keine mehrheitlich getragenen Verfahrensvorstellungen gibt. Dieses Versäumnis ist allen Fraktionen des Europaparlaments anzulasten. Sie haben es versäumt vor der Wahl eine Klärung herbeizuführen. Dabei wurde auch kaum eine ernsthafte Diskussion um Vor- oder Nachteile der verschiedenen Varianten geführt. Es ist anzunehmen, dass bei zentralen Akteuren die Hoffnung im Mittelpunkt gestanden hat, dass man die eigenen Vorstellungen machtpolitisch nach der Wahl durchsetzen können würde.
Dies war der Sündenfall des Parlaments. Dies war das Versagen der gewählten Abgeordneten. Ganz besonders derer, die jetzt laut jammern. Diese Debatte zu befördern und zu strukturieren war nicht Aufgabe und nicht Interesse des Europäischen Rates. Wenn das Parlament die weitere „Demokratisierung” der Europäischen Union ernst genommen und nicht nur als Lippenbekenntnis im Munde geführt hätte, wenn es dieses Ziel fraktionsübergreifend in den Mittelpunkt gestellt hätte, dann müsste jetzt kein Abgeordneter jammern, denn dann würde eine Mehrheit im Parlament ihre gemeinsame Vorstellung vermutlich gegen den Europäischen Rat durchsetzen können. Sollte sich das Parlament dieses Mal nicht durchsetzen, dann wird es die Schuld dafür nicht dem Europäischen Rat zuschieben können. Es wird bei sich selbst anfangen müssen und hoffentlich wird es dann zu 2024 gelernt haben, dass es eigene Stärke nicht einfordern kann, sondern das es stark werden muss, wenn es stark sein will.
So formuliert kann ich voll zustimmen!